Wenn ein Arbeitnehmer falsche Entfernungsangaben für den Weg zur Arbeitsstätte macht, kann hierin eine Steuerhinterziehung begründet sein.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2011
3 K 2635 / 08
Wenn ein Arbeitnehmer falsche Entfernungsangaben für den Weg zur Arbeitsstätte macht, kann hierin eine Steuerhinterziehung begründet sein.
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2011
3 K 2635 / 08