Eine durchgezogene Linie schützt den Gegenverkehr, dieser darf darauf vertrauen, dass sie nicht überfahren wird. Passiert dies dennoch und kommt es zu einem Unfall mit einem Fahrzeug, dass aus einer untergeordneten Nebenstraße (Vorfahrt beachten) einfährt, kommt eine hälftige Haftungsverteilung in Betracht.
OLG München, 10 U 2655/18