Wird ein Wohnmobil als Alltagsfahrzeug genutzt, steht dem Halter bei einer Beschädigung bei einem Verkehrsunfall Nutzungsausfall hierfür zu. Da ein Wohnmobil aufgrund seiner Masse für den täglichen Gebrauch eher unkomfortabel, unhandlich und unpraktisch sei, ist aber fraglich, in welcher Höhe. Im entschiedenen Fall war das Wohnmobil relativ jung (1,5 Jahre) und der Wiederbeschaffungswert betrug ca. 50.000 €. Hier wurde der Nutzungsausfall nicht in der niedrigsten Stufe angesetzt, sondern in Höhe von 79 €/Tag.
LG Frankfurt, 2-01 S 283/18