Wer ein Auto im Ausland kauft, muss Ansprüche aus diesem Vertrag auch im Ausland geltend machen. Dies betrifft nicht nur Gewährleistungsrechte, sondern auch Ansprüche wegen eines Betruges über den Fahrzeugzustand.
OLG Celle, 7 U 102/18
Hier hatte die Klägerin einen Porsche 911 Turbo über eine Internetplattform erworben. Der Zustand war dann doch nicht so makellos, wie in der Anzeige beworben, u.a. gab es einen schweren Unfallschaden. Die Frau zahlte zunächst und fuhr dann nach Bulgarien, wo sie einen in bulgarischer Sprache abgefassten Vertrag unterzeichnete (obwohl sie kein Bulgarisch konnte).
Es wäre zwar möglich, Schadensersatz wegen eines Betruges in Deutschland geltend zu machen, wenn der Betrug auch hier begangen worden wäre. Um aber eine Täuschung feststellen zu können, müsste zunächst geprüft werden, ob überhaupt entsprechende vertragliche Ansprüche bestehen. Hierzu sind der Vertrag und sein Zustandekommen zu prüfen. Diese Prüfung ist vorliegend aber bulgarischen Gerichten vorbehalten.