Wer vorschriftswidrig ein Verbot für Kraftwagen mit einem bestimmten Gesamtgewicht oder einer maximalen Höhe nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld von 500 € und ein Fahrverbot von 2 Monaten (Nr. 250a BKat). Hierbei kommt es nicht darauf an, dass diese Durchfahrt durch entsprechende Verkehrseinrichtungen für die entsprechenden Fahrzeuge erheblich erschwert ist. Hintergrund der erheblichen Bußgelddrohung ist nämlich, dass derartige Durchfahrtsverbote vielfach vorsätzlich missachtet worden sind, um Umwege und Zeitverluste zu vermeiden. Insoweit droht bei jedem Verstoß das Fahrverbot.
KG Berlin, 3 Ws (B) 155/19