Verbotene Handynutzung und Beweiswürdigung

Das reine Halten eines Handys ist nicht verboten. Es muss immer noch ein Nutzungselement dazukommen. Hier kam es auf einer Autobahn zu einem Unfall, die Autos fuhren langsam daran vorbei. Ein Polizeibeamter war extra dafür abgestellt, Handyverstöße zu erfassen. Der Betroffene hielt sein Mobiltelefon in der rechten Hand horizontal über dem Lenkrad in Richtung des verunfallten Fahrzeugs. Das reichte dem Gericht, entweder hat der Betroffene das verunfallte Fahrzeug gefilmt oder fotografiert. Einen anderen Sinn ergibt diese Haltung nicht. Insbesondere das horizontale Halten indiziert die Nutzung als Kamera, da so ein breites Aufnahmebild gewährleistet ist.

AG Castrop-Rauxel, 6 OWi 267 Js OWi 1998/18

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