Wenn zur Überprüfung der Frage, ob ein manipulierter Unfall vorliegt, ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, kann der Sachverständige im Rahmen seiner Begutachtung zur Unfallrekonstruktion auch die sogenannten EDR-Daten (Event Data Recorder) der verbauten Airbag-Steuergeräte der unfallbeteiligten Fahrzeuge auswerten. Im hier entschiedenen Fall waren diese Daten mit dem Ergebnis der klassischen Unfallrekonstruktion kompatibel, da wirkliche Widersprüchlichkeiten zum Vortrag des angeblichen Geschädigten aufgetreten sind und sich mehrere Anhaltspunkte für einen manipulierten Unfall ergaben, erhielt der Geschädigte keinen Schadensersatz.
OLG Hamm, 6 U 144/17