Bei dem Messgerät ESO 3.0 wird derzeit diskutiert, ob eine Beeinflussung durch LED-Scheinwerfer möglich ist. Hierüber gibt es auch eine Veröffentlichung der VUT-Sachverständigenorganisation. Diese Diskussion wird für Polican derzeit nicht geführt, ist insoweit also nicht beachtlich. Und dann nimmt das Gericht an, dass die Rohmessdaten der Messung in der XML-Datei abgespeichert werden. Insoweit könnten die Grundsätze der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes zu dem Messgerät TraffiStar S 350 nicht auf diese Messung übertragen werden.
OLG Koblenz, 3 OWi 6 SsBs 147/19
Anmerkung des Verfassers: Gerade die Auffassung zu den Rohmessdaten ist fehlerhaft. Dies hat die PTB in einer Veröffentlichung vom 2. November 2017 bestätigt, in der XML-Datei werden lediglich als Hilfsgrößen die Koordinaten von einzelnen Messpunkten abgespeichert, das Gerät ermittelt die Geschwindigkeit aber dadurch, dass in dichter Abfolge die Position des Fahrzeugs bestimmt und durch deren zeitliche Änderung die Geschwindigkeit ermittelt wird. Die PTB weist insoweit darauf hin, dass der aus den Daten der XML-Datei ermittelte Geschwindigkeitswert prinzipiell nicht geeignet ist, den geeichten Messwert in Zweifel zu ziehen. Insoweit sei die XML-Datei ausschließlich dazu geeignet, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen.