Wie lange darf ich einen Anhänger parken?

Immer wieder sieht man Anhänger, die längere Zeit auf der Straße abgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3b StVO dürfen Anhänger, die nicht mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen geparkt werden. Dies gilt natürlich nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkflächen, dort ilht die jeweilige Begrenzung.

Werden Anhänger mit Werbeaufdruck rein zu Werbezwecken abgestellt, bedarf es hierfür einer Sondernutzungsgenehmigung.

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