Eine wirksame Zustellung, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führt, liegt nur vor, wenn auf dem gelben Briefumschlag das Datum des Einwurfs in den Briefkasten verzeichnet ist.
AG Dresden, 223 OWi 633 8873/26
Eine wirksame Zustellung, die zu einer Unterbrechung der Verjährung führt, liegt nur vor, wenn auf dem gelben Briefumschlag das Datum des Einwurfs in den Briefkasten verzeichnet ist.
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