Nicht immer muss ein rechtlicher Hinweis erfolgen, bevor das Gericht die Geldbuße erhöht. Im entschiedenen Fall war die Geldbuße aufgrund von Voreintragungen von 80 € auf 120 € erhöht, diese Erhöhung ist aber nicht überraschend. Viel mehr hätte ein rechtskundiger Verfahrenteilnehmer davon ausgehen müssen, dass eine solche Erhöhung aufgrund der Voreintragung in Betracht kommt.
BayObLG, 202 ObOWi 1446/19
Hier kam es vor dem Amtsgericht zunächst zu einer Wiedereinsetzung. In der nachfolgenden Verhandlung wurde ohne entsprechenden rechtlichen Hinweis das Bußgeld erhöht, diese Verhandlung fand allerdings in Abwesenheit des Betroffenen statt. Alles war zulässig und ging durch.
Ähnlich hatte bereits das KG Berlin entschieden, anders das OLG Dresden (allerdings bei mehr als Verdreifachung).