In Schleswig-Holstein bekommt der Betroffene die digitale Falldatei nicht, die für eine Überprüfung der Messung notwendig wäre. Diese Datei befand sich nicht in der Gerichtsakte und musste nicht beigezogen werden. Das Gericht wendet sich gegen das Urteil des saarländischen VGH und führt hierzu aus, dass nach deren Entscheidung das standardisierte Messverfahren als unfair angesehen würde. Das sei es aber nicht.
OLG Schleswig, I OLG 123/19