Ein Auto mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist einen Sachmangel auf. Der Hersteller ist berechtigt, ein vom Kraftfahrtbundesamt zugelassenes Software-Update aufzuspielen, dies stellt eine zulässige Nacherfüllung dar. Verlangt der Käufer stattdessen die Lieferung eines fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs, kann sich der Verkäufer nach den Umständen des Einzelfalls auf die Einrede relativer Unverhältnismäßigkeit berufen.
OLG Saarbrücken, 2 U 92/18