Eine weitere Entscheidung zu dem Thema, wann ein bedeutender Fremdschaden gegeben ist, bei dem einen Entzug der Fahrerlaubnis indiziert wäre. Allerdings ohne klare Grenzziehung, das Gericht sagt lediglich, dass 1.903,89 € (netto) Fremdschaden ausreichend sind, um davon ausgehen zu können, dass der Führerschein zu entziehen ist.
BayObLG, 204 StR 204/19