Sofern ein außenstehender Dritter einem Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährt, welches der Gesellschafter an die GmbH als Gesellschafterdarlehen weiterleitet, ist die Rückzahlung des Darlehens an den Dritten durch die GmbH dem Dritten gegenüber nicht als Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens anfechtbar.
BGH, IX ZR 337/18