Auf den Messfotos, die mit einem TraffiStar S 350 gemacht werden, sind am oberen Bildrand verschiedene Daten eingeblendet (unter anderem der Geschwindigkeitswert). Ist diese Datenzeile nicht zu erkennen, sondern sind dort lediglich Teile von Buchstaben wiedergegeben, können diese Einblendungen nicht verwendet werden. Die Verlesung scheitert inhaltlich. Der Betroffene ist freizusprechen, die Staatskasse hat die Kosten zu tragen.
AG Dortmund,729 OWi 267 Js 1493/19