Das Messie -Syndrom kann wegen fehlender oder nur bedingter Fahreignung zumindest dann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn sich im Fahrzeug so viel Abfall befindet, das die Sicht oder die Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigt wird.
VG Karlsruhe, 9 K 4395/18