Auch wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück langjährig im Rahmen privater Vermögensverwaltung genutzt hat, kann dieses Grundstück doch zum Gegenstand eines gewerblichen Grundstückhandels werden, wenn der Steuerpflichtige im Hinblick auf die Veräußerung derartig umfassende Baumaßnahmen ergreift, dass die Gebäude nicht nur erweitert oder modernisiert werden, sondern ein neues Gebäude entsteht.
BFH, X R 18+19/18