Nichtteilnahme am Software-Update

Wer bei einem vom Diesel-Skandal betroffenen Fahrzeug das im Rahmen einer Rückrufaktion durchzuführende Update nicht aufspielen lässt, riskiert die nächste TÜV-Abnahme. Es liegt dann ein erheblicher Mangel vor, der der Zuteilung der Prüfplakette entgegensteht.

OVG Münster, 8 B 1179/19

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