Mit dem Wohnmobil wild campen

In Schleswig – Holstein verstößt gegen § 37 I LNatSchG, wer mit seinem Wohnmobil auf einem nur für PKW zugelassenem Parkplatz übernachtet. Das Bußgeld beträgt 100 €.

OLG Schleswig, 1 Ss-OWi 183/19

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