Dogsitter im Steuerrecht

Aufwendungen für Hundebetreuungskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistungen nicht steuerbegünstigt i.S.d. § 35a Abs.II S.1 EStG, wenn sich die Hundebetreuung darauf beschränkt, mit den Tieren außerhalb des Grundstücks spazieren zu gehen.

FG Münster, 14 K 2289/11

Anmerkung:

Womit sich Gerichte doch beschäftigen müssen. Der Steuerpflichtige hatte in 2008 für diese Dienste 2.750,00 € und in 2009 4.702,00 € aufgewendet. Und wollte hierfür die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Der Begründung des FG lässt sich entnehmen, dass möglicherweise die Steuervergünstigung gegriffen hätte, wenn die Hundebetreuung wesentlich auf dem Anwesen des Steuerpflichtigen stattgefunden hätte. Gut also, wenn man nicht nur genug Geld für den Dogsitter, sondern auch für ein entsprechend großes Grundstück (mit eigenem Park) hat.

 

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