Es ist auch dann noch von einem standardisierten Messverfahren auszugehen, wenn das Poliscan FM 1 entgegen der Empfehlungen in der Bedienungsanleitung hinter einer aufgestellt und betrieben wird, selbst wenn die Leitplanke in den Messrahmen hineinragt. Bei der Empfehlung handelt es sich nicht um eine zwingende Vorgabe, es kann lediglich die Zahl der annullierten Messungen ansteigen.
Und dann noch der Hinweis darauf, dass in der Begründung der Rechtsbeschwerde vorgetragen werden muss, dass man sich vor der Hauptverhandlung bemüht hat, Einsicht in alle Unterlagen zu bekommen, wenn man diesen Mangel rügen will.
Weiterhin die Annahme, dass man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht übersehen kann, wenn mehrere Schilder aufgebaut sind oder ein sogenannter Geschwindigkeitstrichter besteht. Und dass bei einer Überschreitung von mindestens 40% Vorsatz angenommen werden kann.
OLG Zweibrücken, 1 OWi 2 SsBs 49/20