Überholt ein PKW in erkennbar unklarer Verkehrslage einen LKW, der nach rechts abbiegen will, und kommt es dabei zu einem Zusammenstoß mit dem LKW, der während des Abbiegevorgangs nach links ausschert, haftet der PKW zu 100 % für den Unfall. Die Betriebsgefahr des LKW tritt aufgrund des überwiegenden Verschuldens des PKW-Fahrers vollständig zurück.
LG Rostock, 1 S 117/19