Ist das Zitier – Gebot auch in der StVO – Novelle aus 2013 verletzt? Diese Frage wurde aus Baden-Württemberg erhoben.
Dieses Gericht meint nein, die differenzierte Angabe verschiedener Rechtsnormen und deren Bestandteile würde ausreichen, er umfasst auch vorstehende Satzbestandteile mit. Aber selbst wenn statt einer Teilnichtigkeit eine Gesamtnichtigkeit gegeben wäre, wäre der Geschwindigkeitsverstoß von der letzten Reform aus 2009 umfasst.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 230/20