Auch der Handscanner, den Paketzusteller nutzen, stellt ein elektronisches Gerät i.S.v. § 23 Abs.1a StVO dar. Die Nutzung ist während der Fahrt verboten.
OLG Hamm, 4 RBs 345/20
Auch der Handscanner, den Paketzusteller nutzen, stellt ein elektronisches Gerät i.S.v. § 23 Abs.1a StVO dar. Die Nutzung ist während der Fahrt verboten.
OLG Hamm, 4 RBs 345/20