Auch in Corona-Zeiten sollten gemeinnützige Vereine nicht auf Beiträge verzichten oder diese zurückerstatten. Dies gilt auch, wenn das entsprechende Vereinsangebot (beispielsweise ausgefallene Kurse) nicht erbracht werden kann. Eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt ergab, dass durch eine solche Vorgehensweise die Gemeinnützigkeit gefährdet sein könnte.
Auf Beiträge kann nur in wenigen Sonderfällen verzichtet werden, beispielsweise bei wirtschaftlicher Not des Mitglieds.
(Quelle: Goslarsche Zeitung, 18.12.2020)