Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen VW musste bis 2018 erfolgen. Spätestens 2015 hatten Käufer eines betroffenen Fahrzeugs mit dem Motor EA189 Kenntnis von allen Umständen. Für die Klageerhebung war es nicht erheblich, die bei VW handelnden Personen namentlich benennen zu können.
Somit sind alle Klagen, die erst 2019 eingereicht wurden, mittlerweile verjährt.
BGH, VI ZR 739/20 (Pressemitteilung BGH vom 17.12.2020)