Bei einem standardisierten Messverfahren muss die Verteidigung konkrete Anhaltspunkte für Messfehler darlegen, um eine weitere Überprüfung der Messung durch das Gericht zu erreichen. Ansonsten kann ein entsprechender Beweisantrag abgelehnt werden, ohne dass das rechtliche Gehör verletzt ist.
Ein solcher Verstoß wäre aber auch nur gegeben, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage zentraler Bedeutung für das Verfahren nicht eigegangen ist oder den Antrag willkürlich ablehnt.
OLG Bremen, 1 SsRs 16/20