Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG kann erst nach entsprechender Ablehnung der Übersendung von Unterlagen erfolgen. Er kann für den Fall der Ablehnung nicht schon antizipiert mit diesem Antrag zusammen gestellt werden.
Eine ordnungsgemäße Eichung impliziert, dass der Eichbehörde Konformitätsbescheinigung und -erklärung vorgelegen haben, das Gerät somit ordnungsgemäß in Verkehr gebracht worden ist.
Poliscan M1 HP mit der Software 3.7.4 benötigen keine Konformitätsbewertung der Bauart, da dieser Ty bereits am 21.02.2011 eine Bauartzulassung erhalten hat. Hieran ändert sich auch nichts, wenn das verwendete Gerät erst ab 2015 in Verkehr gebracht wurde.
OLG Düsseldorf, 2 RBs 1/21