Wer nicht nur gelegentlich an Pokerturnieren teilnimmt und aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten in der Lage ist, auch bei hochdotierten, renomierten Pokerturnieren erfolgreich sein kann und hierbei wiederholt hohe Gewinne erzielt, muss diese Gewinne versteuern.
FG Köln, 12 K 1136 / 11
Das FG vertitt im entschiedenen Fall die Auffassung, dass der Steuerpflichtige als professioneller Pokerspieler anzusehen ist. Das Argument, es komme auf das Kartenglück an, überzeugte die Richter nicht.