Auch dieser Motor ist vom Dieselskandal erfasst. Es handelt sich um einen Dieselmotor mit 6 Zylindern, der seit 2014 gebaut. Er wird auch bei Audi und Porsche verwendet. Er verwendet eine Aufheizstrategie, durch die das Stickoxidemissionsverhalten verbessert werden soll. Diese ist allerdings derartig eng ausgelegt, dass sie fast ausschließlich unter Prüfbedingungen zum Einsatz kommt. Es handelt sich somit um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Und dann noch der Hinweis darauf, wie der Schaden bei einem Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, berechnet wird. Der Vorsteuerabzug mindert lediglich die Höhe der Kaufpreiszahlung, nicht aber den Wert der gezogenen Nutzungen. Daher ist bei der Berechnung auf den Nettokaufpreis abzustellen, bei der Berechnung der gezogenen Nutzungen auf den Bruttokaufpreis.
OLG Oldenburg, 14 U 185/20