Die Behörde wollte Unterlagen über die Messung, die sich nicht bei der Akte befanden, nicht herausgeben. Es wurde ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, das Gericht verpflichtete die Behörde zur Herausgabe an die Verteidigung. Dieses geschah dann nicht. Bei Gericht wurde das Verfahren eingestellt, auch wenn das Gericht grundsätzlich davon ausging, dass Betroffene die vorgeworfene Tat wahrscheinlich genau wie vorgeworfen begangen hat. Aus diesem Grund wurde davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Betroffenen (Anwaltskosten) der Staatskasse aufzulegen.
AG Zweibrücken, 1 OWi 4211 Js 2509/21
Entspricht einer Entscheidung des AG Landstuhl. Habe ich persönlich auch schon häufiger so erlebt, selbst eine Intervention bei Gericht und bei dem Leiter der Behörde führte nicht dazu, dass ich die Unterlagen erhalten habe. Und dann werden diese Verfahren halt eingestellt. Zu Recht, weshalb werden die Unterlagen nicht herausgegeben? Soll vielleicht etwas verborgen werden?