Wird ein Teil der Datensätze einer Messreihe vor Abschluss gelöscht, weil diese scheinbar nicht mehr benötigt werden (abgeschlossene Verfahren), muss das offene Verfahren eingestellt werden.
Das Gericht ging von einem Einsichtsrecht in die gesamte Messreihe aus.
AG Stadtroda, 1 OWi 260 Js 5143/19