Messreihe teilweise gelöscht

Wird ein Teil der Datensätze einer Messreihe vor Abschluss gelöscht, weil diese scheinbar nicht mehr benötigt werden (abgeschlossene Verfahren), muss das offene Verfahren eingestellt werden.

Das Gericht ging von einem Einsichtsrecht in die gesamte Messreihe aus.

AG Stadtroda, 1 OWi 260 Js 5143/19

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert