Wenn aufgrund eines drohenden Verlustes des Arbeitsplatzes vom Fahrverbot abgesehen werden soll, muss sich das Amtsgericht hiervon überzeugen. Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ist zu hinterfragen, ob diese zutreffend ist. Allerdings kann einer solchen Äußerung geglaubt werden.
Wenn ein mehrmonatiges Fahrverbot vorgesehen ist, ist allerdings zu prüfen, ob die Reduzierung der Dauer ausreichend ist, um die Arbeitsplatzgefährdung zu vermeiden.
OLG Hamm, 5 RBs 48/22