Während der Probezeit als Berufskraftfahrer kann ein Fahrverbot zu einer Kündigung führen. Die Gefahr ist als groß anzusehen. In einem solchen, ungesicherten Arbeitsverhältnis ist auch kein zu strenger Maßstab an die Begründung dieser Besorgnis einzulegen. Insoweit kann auch auf entsprechende Angaben des Arbeitgebers verzichtet werden, um den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht zu gefährden. Wenn das Gericht seine Entscheidung allerdings allein aufgrund der Angaben des Betroffenen trifft, muss es darlegen, aus welchen Gründen es diese Angaben für glaubhaft erachtet.
OLG Frankfurt, 3 Ss-OWi 415/22