3 Geschäftsführer der DUH (Deutsche Umwelthilfe) wollten BMW gerichtlich vorschreiben lassen, ab 31.10.2030 keine Verbrenner mehr verkaufen zu dürfen, bis dahin nur noch bis zum Erreichen einer bestimmten Emissionsschwelle, um einen zwischenzeitlichen hohen Verkauf zu vermeiden. Sie konstruierten hierzu einen „klimaschützenden Unterlassungsanspruch“ für ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Sie scheiterten, wie schon andere Kläger gegen Mercedes. Es liegt derzeit kein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. BMW hält sich auch an die gesetzlichen Vorgaben, auch obliegen derartige Regelungen zunächst dem Gesetzgeber.
LG München I, 3 O 12581/21