Keine Klimaklage gegen Automobilhersteller durch Einzelperson

Klimaschutzziele sind nur durch ein entsprechendes Gesamtkonzept einzuhalten, dass alle Bereiche des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der gesamten Nation betrifft. Die Umsetzung obliegt dem Parlament. Insoweit ist es hiermit unvereinbar, wenn einzelne Personen unter Berufung auf ihr Persönlichkeitsrecht oder die Charta der Grundrechte der europäischen Union Unterlassungsansprüche gegen ein einzelnes Unternehmen geltend machen können.

Hier wollten Einzelpersonen Mercedes verklagen, keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen. Dies sah das Gericht als unzulässig an, die Klage wurde abgewiesen.

LG Stuttgart 17 O 789/21


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