Eine Autofahrerin hatte eine Reifenpanne und wartete auf den bereits alarmierten ADAC. Zufällig kam die Freiwillige Feuerwehr vorbei (sie waren zu einem anderen Einsatzort gerufen worden, dort lag aber gar kein umgestürzter Baum und sie befanden sich auf dem Rückweg), Feuerwehrleute wechseln ihr den Reifen. Hierfür hat die Stadt Kirtorf ihr danach 784,20 € in Rechnung gestellt.
Zu Unrecht wurde jetzt entschieden. Die Frau muss gar nichts zahlen. Der Kostenbescheid ist evident rechtswidrig. Dem Bescheid lässt sich nicht entnehmen, auf welcher Basis hier Kosten geltend gemacht werden. Ein pauschaler Verweis auf die Gebührensatzung der Feuerwehr ist nicht ausreichend, es fehlt aber auch an einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Es bestand keine akute Gefahrenlage, die ein Eingreifen der Feuerwehr notwendig gemacht hätte. Auch konnte die Frau von einer kostenlosen Hilfeleistung ausgehen, da sie die Feuerwehr nicht angefordert hatte und auch nicht auf anfallende Kosten hingewiesen wurde.
VG Gießen, 2 L 260/23.GI