Ein Autofahrer muss immer die gesamte Fahrbahn im Auge behalten. Auch bei mehrspurigen Straßen muss der Autofahrer Fußgänger auf den Fußweg beobachten. Grundsätzlich muss er bei erwachsenen Fußgängern nicht mit einem gefährlichen Verhalten (unmittelbar vor seinem Fahrzeug auf die Fahrbahn treten) rechnen, es sei denn, es sind Auffälligkeiten gegeben.
Läuft ein Fußgänger über eine Fahrbahn, ohne sich erkennbar davon zu versichern, dass er diese sicher überqueren kann, darf der Autofahrer nicht davon ausgehen, dass der Fußgänger auf dem Mittelstreifen anhalten wird, um zunächst die Fahrbahn und den darauf befindlichen Verkehr abzuschätzen. Der Autofahrer muss sein Fahrverhalten auf mögliche Fehler des Fußgängers bereits zu diesem Zeitpunkt einstellen.
BGH, VI ZR 11/21