Bereits der einmalige Konsum harter Drogen (hier Amphetamin) rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an. Spätere Änderungen sind im gerichtlichen Verfahren (auch bzgl. vorläufigen Rechtsschutzes) nicht zu berücksichtigen, ggf. aber im nächsten behördlichen Verfahren bzgl. der Wiedererteilung.
BayVGH, 11 CS 23.2041