Wer ohne Rücksicht auf Verluste und insbesondere die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gravierende Verkehrsverstöße begeht, bei dem kann das Auto vorläufig sichergestellt werden, § 22 POG. Hier wollte der Fahrer innerorts zwei Autos überholen und fuhr dazu links an einer Verkehrsinsel vorbei. Hierbei erreichte er bis zu 120 km/h. Mit bis zu 110 km/h ging es dann weiter, vorbei an fünf Einmündungen, einer Kreuzung und zwei Fußgängerüberwegen. Dies reichte dem Verwaltungsgericht, das Fahrzeug konnte vorläufig eingezogen werden, da auch mit weiteren, andere Verkehrsteilnehmer extrem gefährdenden Verstößen auch in naher Zukunft zu rechnen sei. Das Fahrverhalten sei von einer gravierenden Missachtung verkehrsrechtlicher Regelungen und insbesondere einer kaum zu überbietenden Ignoranz gegenüber der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer geprägt gewesen. Erschwerend kam zu, dass er bereits mehrfach verkehrsrechtlich auffällig geworden war. Die Häufigkeit seiner Verstöße belege, dass er sich von polizeilichen Ansprachen und Bußgeldbescheiden nicht davon abhalten lassen würde, Verkehrsregeln zu brechen.
VG Neustadt, 5 L 193/23 NW