Wird vom Fahrverbot eine Fahrzeugklasse (beispielsweise LKW) ausgenommen, stellt dies keinen Grund dafür dar, die Regelgeldbuße zu erhöhen. Dies gilt zumindest, wenn der Verstoß mit einem Privatfahrzeug begangen wurde.
AG Dortmund, 729 OWi 254 Js 2152/23