Sofern das Fahrzeug steht und der Motor automatisch ausgeschaltet wurde (z.B. an einer roten Ampel), darf das Handy benutzt werden. Das Gesetz differenziert nicht zwischen einer manuellen und einer automatischen Motorabschaltung.
OLG Hamm, Beschluss vom 09.09.2014, 1 RBs 1/14