Bei einem standardisierten Messverfahren (Poliscan FM 1) muss der Betroffene darlegen, warum eine Fehlfunktion oder unrichtige Bedienung gegeben sein könnte. Aus diesem Grund braucht die Verteidigung Einsicht in weitere Unterlagen. Der Verteidiger erhält Statistikdatei sowie die CaseList. Und auch das erste und letzte Bild der Messreihe sowie jeweils 5 Bilder vor und nach der Messung des Mandanten.
AG Hildesheim, 112 OWi 80/24