Während einer Verfolgungsjagd überholte das Polizeifahrzeug an einer Ampel den verdächtigen Motorradfahrer, um ihn anzuhalten. Der versuchte noch vorbeizufahren, hierbei kam es aber zu einer Berührung und er stürzte. Hierbei verletzte er sich. Es liegt beim Polizeibeamten keine Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) vor, er handelt nicht pflichtwidrig, wenn er in Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben einen Beschuldigten verfolgt und an der Weiterfahrt hindert und es hierbei aufgrund des herausfordernden Verhaltens des Beschuldigten zu einem Verkehrsunfall kommt, bei dem dieser geschädigt wird.
KG Berlin, 3 ORs 28/24 161 SRs 9/24
Vorangegangen war eine Videomessung mit anschließender Flucht bei dichtem Verkehr auf der Stadtautobahn mit teilweise über 200 km/h.