Rechtskraft der Entziehung der Fahrerlaubnis

Auch wenn der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe beschränkt wird, wird die Entziehung der Fahrerlaubnis erst mit der Rechtskraft über den Schuld- und Strafausspruch insgesamt wirksam.

AG buchen, 1 cs 25 Js 7639/24

Spielt bei vorläufiger Entziehung bereits im Ermittlungsverfahren gem. § 111a StPO wegen der Anrechnung nach § 69a V S.2 StPO (Zeit zwischen Urteilsverkündung und Rechtskraft) natürlich keine Rolle.

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