Wird mit der Laserpistole Riegl LR 90-235/p bei lebhaftem Verkehr gemessen und ist die Zuordnungssicherheit nicht wie von der Anleitung gegeben, steht mangels weiterer Feststellungen zur Zuordnung nicht sicher fest, dass der Wert vom Fahrzeug des Betroffenen stammt. Die Messung ist unverwertbar, der Betroffene freizusprechen.
AG Dortmund, 729 OWi-265 Js 2346/24-161/24