Wird der einer Unfallflucht verdächtige Halter nicht vor der Befragung als Beschuldigter belehrt, sind seine Angaben unverwertbar. Hier wurde der Halter als möglicher Tatverdächtiger ermittelt und befragt, da hatte sich der Tatverdacht schon hinreichend verdichtet, auch wenn noch andere Personen gefahren sein könnten.
Die Befragung fand an seiner Wohnung statt.
OLG Nürnberg, 2 OLG Ss 113/13