Wenn aufgrund eines Unfalls ein bereits angeschafftes weiteres Leasingfahrzeug nicht genutzt werden kann, können die Aufwendungen – auch für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags bei Tod des Leasingnehmers nicht gefordert werden, soweit diese Kosten auch ohne Unfall angefallen wären. Anderes gilt nur bei tatsächlichen unfallbedingten Mehraufwendungen.
OLG Dresden, 1 U 1694/24